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Allgemein

So wie bei allen anderen Feuerwehren herrscht auch bei uns das Führungsprinzip. Das heißt, es wird von oben nach unten delegiert. Das höchste gewählte Amt in einer Feuerwehr hat der Wehrführer. Ihm folgen der stellvertretende Wehrführer, die Zugführer, die Gruppenführer und die stellvertretenden Gruppenführer. Die Ämter setzen neben der persönlichen Eignung diverse Lehrgänge voraus. Diese werden auf Kreis- bzw. Landesebene absolviert. Fehlende Lehrgänge sind nachzuholen. Da man aber gewöhnlich in ein Amt gewählt wird bevor man die entsprechenden Lehrgänge besucht hat, ist das ein ganz normaler Ablauf für uns. So wie die Führungspersonen hat auch jede/r aktive/r Feuerwehrmann/frau seiner Ausbildung entsprechend einen Dienstgrad. Somit ist es möglich den Ausbildungsstand des/der Feuerwehrmannes/frau dem Dienstgrad zu entnehmen. Innerhalb der Wehr befördert der Wehrführer bis zum Dienstgrad des Löschmeisters. Danach werden Beförderungen durch den Kreisbrandmeister auf Antrag der Wehr vorgenommen. Wir haben die Dienstgrade in 4 Gruppen unterteilt. Diese sind Mannschaften, untere Führungsebene, Führungsebene und obere Führungsebene.

 

 

Mannschaftsgrade
 

Feuerwehrmannanwärter

Feuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrmann
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untere Führungsebene
 

Löschmeister

Oberlöschmeister
Hauptlöschmeister
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Führungsebene
 
 
 
obere Führungsebene
 
1. Hauptbrandmeister stellv. Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister
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